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Suchhelden GmbH · 09/2026

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Zuletzt geprüft und aktualisiert am 29. September 2026 · von der Redaktion der Suchhelden

Kurz gesagt

Für Urkunden, die du bei einer Behörde oder einem Gericht vorlegst, verlangen die Stellen oft eine Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer. Umgangssprachlich heisst das „beglaubigte Übersetzung“, korrekt ist „bescheinigte“ oder „bestätigte Übersetzung“.1 Der Übersetzer bestätigt darauf Richtigkeit und Vollständigkeit, mit Ort, Datum und Unterschrift.2 Finden kannst du beeidigte Übersetzer in der offiziellen Datenbank der Justiz mit rund 24.700 Einträgen.4 Eine feste Gebührenordnung für private Aufträge gibt es nicht; Gerichte zahlen nach JVEG 1,95 bis 2,30 Euro je 55 Zeichen.3,5

Das Wichtigste in 4 Punkten

KI reicht hier nicht:

Die Bescheinigung setzt ein beeidigter Übersetzer unter die Übersetzung – DeepL, Google und Co. können das nicht.1,2

Viele Namen, ein Beruf:

beeidigt, ermächtigt, öffentlich bestellt – die Bezeichnung hängt vom Bundesland ab.1

Offizielle Suche:

justiz-dolmetscher.de listet Dolmetscher und Übersetzer aller Länder.4

Preise frei verhandelbar:

Der Berufsverband darf keine Honorarempfehlungen geben; das JVEG gilt für Aufträge von Gerichten und Behörden.1,3,5

Was ist ein beeidigter Übersetzer?

Ein beeidigter Übersetzer hat bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt. Dieser Eid gilt nach § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder.1

Laut BDÜ und § 142 ZPO.1,2

BDÜ-Seite „Beeidigte Dolmetscher und Übersetzer“: Erklärung der Begriffe allgemein beeidigt, ermächtigt, öffentlich bestellt; Abschnitt „Beglaubigt – was bedeutet das?“ mit dem Hinweis auf „bescheinigte“ Übersetzung nach § 142 Abs. 3 ZPO
Der Berufsverband erklärt: „Beglaubigt“ heisst korrekt „bescheinigt“.Screenshot: Suchhelden-Redaktion, aufgenommen am 29.09.2026 in Chrome, nur notwendige Cookies · Quelle: bdue.de1

In Deutschland suchen jeden Monat rund 3.300 Menschen nach „beglaubigte übersetzung“, 950 nach „vereidigter übersetzer“ und 500 nach „beeidigter übersetzer“.7

Was die Begriffe bedeuten

BegriffBedeutung
beeidigt, ermächtigt, öffentlich bestelltje nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnung für denselben Status
beglaubigte Übersetzungumgangssprachlich; korrekt „bescheinigte“ oder „bestätigte Übersetzung“
BescheinigungVermerk auf der Übersetzung: richtig und vollständig, mit Ort, Tag, Stellung des Übersetzers und Unterschrift
Stempelnicht in jedem Bundesland vorgeschrieben
Verschwiegenheitgesetzlich vorgeschrieben (§ 189 Abs. 4 GVG)

Zeitpunkt

Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?

Immer dann, wenn eine Behörde, ein Gericht oder ein Notar eine fremdsprachige Urkunde amtlich prüfen soll und eine bescheinigte Übersetzung verlangt.1,2

Ein Gericht kann zum Beispiel anordnen, dass zu einer fremdsprachigen Urkunde eine Übersetzung eines ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzers beigebracht wird.2 Viele Suchanfragen drehen sich um Einbürgerung, Familiennachzug und Jobcenter – dort fragst du am besten vorher nach, welche Form verlangt wird.7

Frag vorher bei der Stelle nach, die die Übersetzung verlangt: ob eine bescheinigte Übersetzung nötig ist, ob das Original oder eine Kopie übersetzt werden soll und ob zusätzlich eine Apostille gebraucht wird.

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So findest du einen beeidigten Übersetzer

Die Landesjustizverwaltungen betreiben eine gemeinsame Datenbank: justiz-dolmetscher.de. Dort suchst du nach Sprache, Bundesland und Ort.4

Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Justiz: Suchmaske mit Sprache, Bundesland, PLZ und Ort, Tätigkeit als Dolmetscher oder Übersetzer; Gesamtbestand 24.749 Personen
Die offizielle Datenbank der Justiz – leere Suchmaske, ohne Personendaten.Screenshot: Suchhelden-Redaktion, aufgenommen am 29.09.2026 in Chrome, nur notwendige Cookies · Quelle: justiz-dolmetscher.de4
  1. Öffne justiz-dolmetscher.de und klicke auf "Suchen". Die Datenbank umfasste bei unserem Abruf 24.749 Personen.4
  2. Gib die Sprache ein, zum Beispiel "Englisch", und wähle dein Bundesland.4
  3. Setze den Haken bei "Übersetzer/in" – Dolmetscher übersetzen mündlich, Übersetzer schriftlich.4
  4. Grenze mit Postleitzahl oder Ort ein, wenn du persönlich vorbeikommen willst.4
  5. Frag bei zwei oder drei Übersetzern ein Angebot an. Die Preise sind frei vereinbar.5

Auch das Auswärtige Amt verweist für die Suche auf die Datenbank der Gerichtsübersetzer und auf den Berufsverband BDÜ.6

Preise

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Eine allgemeine Gebührenordnung für private Aufträge gibt es nicht – der Preis ist Verhandlungssache. Anhaltspunkt ist der Satz, den Gerichte und Behörden nach dem JVEG zahlen.1,3,5

Mindestens 20 Euro je Auftrag. "Besonders erschwert" heisst laut Gesetz etwa: viele Fachausdrücke, schwer lesbar, besonders eilig oder eine in Deutschland seltene Sprache.3

Der Berufsverband BDÜ darf aus kartellrechtlichen Gründen keine Honorarempfehlungen geben. Er beschreibt aber die üblichen Abrechnungsarten: nach Normzeilen mit 50 bis 55 Zeichen oder nach Normseiten mit 30 Zeilen, also 1.500 bis 1.650 Zeichen.5

Was würde deine Urkunde nach JVEG kosten?

Honorar nach § 11 JVEG (für Gerichte und Behörden)

Text liegt vor …NormalBesonders erschwert
editierbar (z. B. Word)1,95 € je 55 Anschläge2,15 € je 55 Anschläge
nicht editierbar (z. B. PDF, Foto, Papier)2,15 € je 55 Anschläge2,30 € je 55 Anschläge

JVEG-Rechner: Was kostet eine Übersetzung nach dem Gerichtstarif?

Füge den Text ein oder gib die Zeichenzahl an. Der Rechner zeigt, was Gerichte und Behörden nach § 11 JVEG zahlen würden – ein Anhaltspunkt, kein Angebot.

Massgeblich ist laut JVEG der Text in der Zielsprache; wir rechnen mit der Länge deines Textes.

In welcher Form bekommt der Übersetzer den Text?
Ist die Übersetzung besonders schwer?

Sätze nach § 11 JVEG, Stand 29.09.20263. Für private Aufträge gibt es keine Gebührenordnung – Preise vereinbarst du frei5. Der Rechner läuft komplett in deinem Browser, dein Text wird nicht übertragen.

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Online-Übersetzer oder beeidigter Übersetzer?

Für eigene Zwecke reicht oft ein Online-Übersetzer. Sobald eine Stelle eine bescheinigte Übersetzung verlangt, brauchst du einen beeidigten Übersetzer.1,2

Welche Online-Übersetzer wie gut sind und was sie mit deinen Texten machen, steht in unserem Übersetzer-Vergleich und auf den Seiten zu DeepL und Lara.

Lade Urkunden mit persönlichen Daten nicht in kostenlose Online-Übersetzer, nur um vorab zu verstehen, was drinsteht. Viele Dienste speichern Eingaben – das zeigen unsere Einzeltests.

Online-Übersetzer oder beeidigter Übersetzer?

Online-Übersetzer (DeepL, Google, Lara …)Beeidigter Übersetzer
Bescheinigung der Richtigkeitneinja, mit Ort, Tag und Unterschrift2
Anerkennung bei Behörden und Gerichtenneinja, wenn eine bescheinigte Übersetzung verlangt ist1,2
Verschwiegenheitje nach Anbietergesetzlich vorgeschrieben1
Kostenoft kostenlosfrei vereinbart, Gerichtstarif als Anhaltspunkt3,5

Urkunden fürs Ausland: Apostille und Botschaft

Deutsche Auslandsvertretungen fertigen keine Übersetzungen an und können Übersetzungen grundsätzlich nicht beglaubigen.6

Übersetzungen gelten laut Auswärtigem Amt als Sachverständigenleistungen, nicht als öffentliche Urkunden.6 Ob du für eine Urkunde im Ausland zusätzlich eine Apostille oder eine Legalisation brauchst, klärst du beim Auswärtigen Amt oder bei der Stelle im Zielland.6

EIN STARKES TEAM.
GEMEINSAM FÜR DEINE VISION

Leon Westerheide lächelt vor einer Wand mit Zertifikaten und Suchhelden-Logo.
Tessa Egbert lächelt im schwarzen Hoodie vor einer Wand mit Bildern.
Andre Thyhatmer mit schwarzem Hoodie posiert lächelnd vor einer Fensterwand.
Isabell Jäger trägt schwarzen Hoodie vor grüner Wand mit Suchhelden-Logo
Malte Krekeler lächelt und trägt Kapuzenpullover vor einem tropischem Hintergrund.
Liesa Marie Bockholt in einem schwarzen Pullover vor einer Wand mit Logos
Patrick Tschiedel steht vor einer grünen Wand mit Suchhelden-Logo.
Nele Ohmstede steht lächelnd in einem Büro mit Logos an der Wand.
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Checkliste für deinen Auftrag

Anforderung klären

Frag bei der Stelle nach, ob sie eine bescheinigte Übersetzung braucht und in welche Sprache.

Original oder Kopie?

Kläre, ob die Übersetzung vom Original oder von einer Kopie angefertigt werden soll.

Namen richtig schreiben

Gib die Schreibweise deiner Namen an, wie sie im Pass steht – besonders bei nicht-lateinischen Schriften.

Lesbare Vorlage schicken

Schwer lesbare Vorlagen können nach JVEG als "erschwert" gelten und machen Übersetzungen teurer.

Mehrere Angebote einholen

Die Preise sind frei vereinbar. Zwei oder drei Angebote zeigen dir, was üblich ist.

Auslandsverwendung vorher prüfen

Für Urkunden im Ausland kann zusätzlich eine Apostille oder Legalisation nötig sein.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu beeidigten Übersetzern

Was ist der Unterschied zwischen beglaubigter und beeidigter Übersetzung?

Gemeint ist dasselbe: Eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein beeidigter Übersetzer bescheinigt. Korrekt heisst sie "bescheinigte" oder "bestätigte Übersetzung".

Wo finde ich einen beeidigten Übersetzer?

In der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Justiz unter justiz-dolmetscher.de. Du suchst nach Sprache, Bundesland und Ort.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Für private Aufträge gibt es keine feste Gebührenordnung. Gerichte und Behörden zahlen nach JVEG 1,95 bis 2,30 Euro je angefangene 55 Anschläge, mindestens 20 Euro.

Kann ich DeepL oder Google für eine beglaubigte Übersetzung nutzen?

Nein. Die Bescheinigung stellt ein beeidigter Übersetzer aus. Online-Übersetzer helfen dir nur, einen Text vorab selbst zu verstehen.

Gilt eine beglaubigte Übersetzung in ganz Deutschland?

Der Eid eines allgemein beeidigten Übersetzers gilt nach § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder.

Muss ein Stempel auf der Übersetzung sein?

Nicht in jedem Bundesland. Wenn ein Stempel vorgeschrieben ist, enthält er mindestens Namen und Sprache.

Kann die deutsche Botschaft meine Übersetzung beglaubigen?

Grundsätzlich nicht. Auslandsvertretungen fertigen keine Übersetzungen und beglaubigen sie in der Regel nicht.

Belege

Quellen und Methodik

So haben wir gearbeitet: Alle Angaben stammen aus den Gesetzestexten (ZPO, JVEG), von der Datenbank der Justiz, vom Berufsverband BDÜ und vom Auswärtigen Amt, abgerufen am 29. September 2026. Die Screenshots haben wir selbst in Chrome aufgenommen, nur mit notwendigen Cookies. Personendaten aus der Datenbank zeigen wir bewusst nicht.

Was wir bewusst nicht tun: Wir vermitteln keine Übersetzer und verdienen an keiner Empfehlung auf dieser Seite Geld.

Hast du einen Fehler gefunden? Schreib uns an info@suchhelden.ch – wir korrigieren und vermerken das Datum.

  1. BDÜ: Beeidigte Dolmetscher und Übersetzer – allgemein beeidigt, ermächtigt oder öffentlich bestellt; Eid nach § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten gültig; "beglaubigte" Übersetzung korrekt "bescheinigte" bzw. "bestätigte"; Stempel nicht in jedem Bundesland vorgeschrieben; Verschwiegenheit nach § 189 Abs. 4 GVG; Preiskalkulation ab 1. Juni 2025
    bdue.de/der-beruf/beeidigtegeprüft am 29.09.2026 (Screenshot)
  2. § 142 ZPO – Übersetzung durch einen nach Landesrecht ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer; Bescheinigung mit Ort, Tag, Stellung und Unterschrift
    www.gesetze-im-internet.de/zpo/__142.htmlgeprüft am 29.09.2026
  3. § 11 JVEG – Honorar 1,95 € (editierbar) bzw. 2,15 € (nicht editierbar) je angefangene 55 Anschläge; bei besonders erschwerten Übersetzungen 2,15 € bzw. 2,30 €; Zielsprache massgeblich; mindestens 20 € je Auftrag
    www.gesetze-im-internet.de/jveg/__11.htmlgeprüft am 29.09.2026
  4. Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen (justiz-dolmetscher.de) – Suchmaske, Gesamtbestand 24.749 Personen
    www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchengeprüft am 29.09.2026 (Screenshot)
  5. BDÜ: Preisgestaltung – keine Honorarempfehlungen aus kartellrechtlichen Gründen; Normzeile 50–55 Zeichen inkl. Leerzeichen; Normseite 30 Zeilen, 1.500–1.650 Zeichen
    bdue.de/fuer-auftraggeber/auftragsvergabe/preisgestaltunggeprüft am 29.09.2026
  6. Auswärtiges Amt: FAQ Beglaubigung, Legalisation, Apostille – Auslandsvertretungen fertigen keine Übersetzungen; Übersetzungen gelten als Sachverständigenleistungen, nicht als öffentliche Urkunden; Verweis auf Datenbanken der Gerichtsübersetzer und des BDÜ
    www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/606802-606802geprüft am 29.09.2026
  7. SISTRIX: Keyword-Datenbank Deutschland – "beglaubigte übersetzung" 3.300, "vereidigter übersetzer" 950, "beeidigter übersetzer" 500, "beglaubigte übersetzung einbürgerung" 200, "… familiennachzug" 200, "… jobcenter" 200, "… online" 200 Suchen/Monat
    www.sistrix.de/Wochendaten, abgerufen am 29.09.2026