Kunden, die uns vertrauen
Zuletzt geprüft und aktualisiert am 29. September 2026 · von der Redaktion der Suchhelden
Kurz gesagt
Für Urkunden, die du bei einer Behörde oder einem Gericht vorlegst, verlangen die Stellen oft eine Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer. Umgangssprachlich heisst das „beglaubigte Übersetzung“, korrekt ist „bescheinigte“ oder „bestätigte Übersetzung“.1 Der Übersetzer bestätigt darauf Richtigkeit und Vollständigkeit, mit Ort, Datum und Unterschrift.2 Finden kannst du beeidigte Übersetzer in der offiziellen Datenbank der Justiz mit rund 24.700 Einträgen.4 Eine feste Gebührenordnung für private Aufträge gibt es nicht; Gerichte zahlen nach JVEG 1,95 bis 2,30 Euro je 55 Zeichen.3,5
Das Wichtigste in 4 Punkten
Die Bescheinigung setzt ein beeidigter Übersetzer unter die Übersetzung – DeepL, Google und Co. können das nicht.1,2
beeidigt, ermächtigt, öffentlich bestellt – die Bezeichnung hängt vom Bundesland ab.1
justiz-dolmetscher.de listet Dolmetscher und Übersetzer aller Länder.4
Inhalt
Ein beeidigter Übersetzer hat bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt. Dieser Eid gilt nach § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder.1

In Deutschland suchen jeden Monat rund 3.300 Menschen nach „beglaubigte übersetzung“, 950 nach „vereidigter übersetzer“ und 500 nach „beeidigter übersetzer“.7
Was die Begriffe bedeuten
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| beeidigt, ermächtigt, öffentlich bestellt | je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnung für denselben Status |
| beglaubigte Übersetzung | umgangssprachlich; korrekt „bescheinigte“ oder „bestätigte Übersetzung“ |
| Bescheinigung | Vermerk auf der Übersetzung: richtig und vollständig, mit Ort, Tag, Stellung des Übersetzers und Unterschrift |
| Stempel | nicht in jedem Bundesland vorgeschrieben |
| Verschwiegenheit | gesetzlich vorgeschrieben (§ 189 Abs. 4 GVG) |
Zeitpunkt
Immer dann, wenn eine Behörde, ein Gericht oder ein Notar eine fremdsprachige Urkunde amtlich prüfen soll und eine bescheinigte Übersetzung verlangt.1,2
Ein Gericht kann zum Beispiel anordnen, dass zu einer fremdsprachigen Urkunde eine Übersetzung eines ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzers beigebracht wird.2 Viele Suchanfragen drehen sich um Einbürgerung, Familiennachzug und Jobcenter – dort fragst du am besten vorher nach, welche Form verlangt wird.7
Frag vorher bei der Stelle nach, die die Übersetzung verlangt: ob eine bescheinigte Übersetzung nötig ist, ob das Original oder eine Kopie übersetzt werden soll und ob zusätzlich eine Apostille gebraucht wird.
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Die Landesjustizverwaltungen betreiben eine gemeinsame Datenbank: justiz-dolmetscher.de. Dort suchst du nach Sprache, Bundesland und Ort.4

Auch das Auswärtige Amt verweist für die Suche auf die Datenbank der Gerichtsübersetzer und auf den Berufsverband BDÜ.6
Preise
Eine allgemeine Gebührenordnung für private Aufträge gibt es nicht – der Preis ist Verhandlungssache. Anhaltspunkt ist der Satz, den Gerichte und Behörden nach dem JVEG zahlen.1,3,5
Mindestens 20 Euro je Auftrag. "Besonders erschwert" heisst laut Gesetz etwa: viele Fachausdrücke, schwer lesbar, besonders eilig oder eine in Deutschland seltene Sprache.3
Der Berufsverband BDÜ darf aus kartellrechtlichen Gründen keine Honorarempfehlungen geben. Er beschreibt aber die üblichen Abrechnungsarten: nach Normzeilen mit 50 bis 55 Zeichen oder nach Normseiten mit 30 Zeilen, also 1.500 bis 1.650 Zeichen.5
Was würde deine Urkunde nach JVEG kosten?
Honorar nach § 11 JVEG (für Gerichte und Behörden)
| Text liegt vor … | Normal | Besonders erschwert |
|---|---|---|
| editierbar (z. B. Word) | 1,95 € je 55 Anschläge | 2,15 € je 55 Anschläge |
| nicht editierbar (z. B. PDF, Foto, Papier) | 2,15 € je 55 Anschläge | 2,30 € je 55 Anschläge |
Füge den Text ein oder gib die Zeichenzahl an. Der Rechner zeigt, was Gerichte und Behörden nach § 11 JVEG zahlen würden – ein Anhaltspunkt, kein Angebot.
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Künstliche Intelligenz
Für eigene Zwecke reicht oft ein Online-Übersetzer. Sobald eine Stelle eine bescheinigte Übersetzung verlangt, brauchst du einen beeidigten Übersetzer.1,2
Welche Online-Übersetzer wie gut sind und was sie mit deinen Texten machen, steht in unserem Übersetzer-Vergleich und auf den Seiten zu DeepL und Lara.
Lade Urkunden mit persönlichen Daten nicht in kostenlose Online-Übersetzer, nur um vorab zu verstehen, was drinsteht. Viele Dienste speichern Eingaben – das zeigen unsere Einzeltests.
Online-Übersetzer oder beeidigter Übersetzer?
| Online-Übersetzer (DeepL, Google, Lara …) | Beeidigter Übersetzer | |
|---|---|---|
| Bescheinigung der Richtigkeit | nein | ja, mit Ort, Tag und Unterschrift2 |
| Anerkennung bei Behörden und Gerichten | nein | ja, wenn eine bescheinigte Übersetzung verlangt ist1,2 |
| Verschwiegenheit | je nach Anbieter | gesetzlich vorgeschrieben1 |
| Kosten | oft kostenlos | frei vereinbart, Gerichtstarif als Anhaltspunkt3,5 |
Deutsche Auslandsvertretungen fertigen keine Übersetzungen an und können Übersetzungen grundsätzlich nicht beglaubigen.6
Übersetzungen gelten laut Auswärtigem Amt als Sachverständigenleistungen, nicht als öffentliche Urkunden.6 Ob du für eine Urkunde im Ausland zusätzlich eine Apostille oder eine Legalisation brauchst, klärst du beim Auswärtigen Amt oder bei der Stelle im Zielland.6
Frag bei der Stelle nach, ob sie eine bescheinigte Übersetzung braucht und in welche Sprache.
Kläre, ob die Übersetzung vom Original oder von einer Kopie angefertigt werden soll.
Gib die Schreibweise deiner Namen an, wie sie im Pass steht – besonders bei nicht-lateinischen Schriften.
Schwer lesbare Vorlagen können nach JVEG als "erschwert" gelten und machen Übersetzungen teurer.
Die Preise sind frei vereinbar. Zwei oder drei Angebote zeigen dir, was üblich ist.
Für Urkunden im Ausland kann zusätzlich eine Apostille oder Legalisation nötig sein.
Deine Marke verdient es, sichtbar zu sein. Lass uns gemeinsam Strategien entwickeln, die Ergebnisse liefern – individuell, effektiv und nachhaltig.
Häufige Fragen
Gemeint ist dasselbe: Eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein beeidigter Übersetzer bescheinigt. Korrekt heisst sie "bescheinigte" oder "bestätigte Übersetzung".
In der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Justiz unter justiz-dolmetscher.de. Du suchst nach Sprache, Bundesland und Ort.
Für private Aufträge gibt es keine feste Gebührenordnung. Gerichte und Behörden zahlen nach JVEG 1,95 bis 2,30 Euro je angefangene 55 Anschläge, mindestens 20 Euro.
Nein. Die Bescheinigung stellt ein beeidigter Übersetzer aus. Online-Übersetzer helfen dir nur, einen Text vorab selbst zu verstehen.
Der Eid eines allgemein beeidigten Übersetzers gilt nach § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder.
Nicht in jedem Bundesland. Wenn ein Stempel vorgeschrieben ist, enthält er mindestens Namen und Sprache.
Grundsätzlich nicht. Auslandsvertretungen fertigen keine Übersetzungen und beglaubigen sie in der Regel nicht.
Belege
So haben wir gearbeitet: Alle Angaben stammen aus den Gesetzestexten (ZPO, JVEG), von der Datenbank der Justiz, vom Berufsverband BDÜ und vom Auswärtigen Amt, abgerufen am 29. September 2026. Die Screenshots haben wir selbst in Chrome aufgenommen, nur mit notwendigen Cookies. Personendaten aus der Datenbank zeigen wir bewusst nicht.
Was wir bewusst nicht tun: Wir vermitteln keine Übersetzer und verdienen an keiner Empfehlung auf dieser Seite Geld.
Hast du einen Fehler gefunden? Schreib uns an info@suchhelden.ch – wir korrigieren und vermerken das Datum.